Schlussbegehungen zum Ende der Gewährleistungszeit
Mit Ihrem Kauf-, Bauträger-, Planungs- oder Bauvertrag haben Sie eine Frist vereinbart, nach der Ihre Ansprüche wegen Mängeln verjähren sollen. Oft wird sie als 'Garantie' oder 'Gewährleistungsfrist' verstanden. Rechtzeitig vor dem Ende dieser Frist ist es sinnvoll, das Gebaute nochmals gründlich anzusehen. Sind Verschlechterungen aufgetreten, die sich nicht durch normale Gebrauchsspuren erklären lassen? Bestehen noch unentdeckte oder unerledigte Mängel aus der erstmaligen Herstellung?
Mit der sachverständigen Schlussbegehung vor Gewährleistungsende gehen Sie den wichtigen ersten Schritt zur Sicherung offener Mangelansprüche. Die Begehung kann in einem Protokoll dokumentiert werden oder in ein Privatgutachten münden. In jedem Fall können Sie auf dieser soliden Grundlage angemessene Entscheidungen treffen und - falls nötig - weitere Schritte einleiten.
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Stefan Senf
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Im Asemwald 52/4
70599 Stuttgart
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