Privatgutachten bei Mängeln und Schäden an Gebäuden

Privatgutachten dokumentieren Schadensbilder, klären Grundlagen und benennen Ursachen. Auf dieser Grundlage weisen sie einen Weg zur nachhaltigen Mangelbeseitigung und klären die Größenordnung der dafür anfallenden Kosten. Auch die Ermittlung von Minderwerten kann in dieses Leistungsbild fallen.

Ein Privatgutachten nutzen Sie, um von Ihren Vertragspartnern gütlich die Mangelbeseitigung einzufordern oder um notfalls in eine juristische Klärung zu gehen. Das Gute ist: Der Weg zum Gericht kann durch ein zutreffendes Privatgutachten oft vermieden werden. Wo es keine Mängelansprüche (mehr) gibt (z.B. weil es sich nicht um einen Neubau handelt), verwenden Sie das Privatgutachten, um sich für die richtige Vorgehensweise im Umgang mit Mängeln und Schäden zu entscheiden.

Kann ich Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf:

Stefan Senf
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Im Asemwald 52/4
70599 Stuttgart

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