Begleitung bei der Abnahme

Mit der Abnahme wird zwischen den Baubeteiligten und den Kundinnen und Kunden geklärt, ob die erbrachte Leistung in Ordnung ist. Die sachverständige Begleitung bewirkt hier von vornherein ein sachliches Miteinander. Schon vor Ort können technische Fragen geklärt, sinnvolle Mangelvorbehalte formuliert und protokolliert werden.

Die Abnahme ist ein wichtiges Rechtsgeschäft für Sie und Ihre Vertragspartner:innen. Die Begleitung bei der Abnahme beauftragen Sie, um durch eine besonders qualifizierte dritte Meinung Ruhe und Sicherheit einzubringen. 

Sofern erforderlich, kann auf die Begleitung der Abnahme auch in eine sachverständige Begleitung für die Phase der Mangelbeseitigung münden.

Kann ich Ihnen helfen? Nehmen Sie Kontakt zu mir auf:

Stefan Senf
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Im Asemwald 52/4
70599 Stuttgart

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